Wie wird man Weinkönigin?

Rheingauer Weinköniginnen
Die Rheingauer Weinköniginnen auf einen Blick (Foto: Marlis Steinmetz)

Die Regentenschaft ist mit vielen Verpflichtungen verbunden, denn die Aufgabe der Weinkönigin besteht darin, die Weinregion zu repräsentieren.

Zunächst sollte die Anwärterin mindestens 18 Jahre alt, unverheiratet und ihren Wohnsitz im Rheingau haben. Entsprechende Kenntnisse über Weinbau und Weinwirtschaft sind Voraussetzung.

Die Wahl der Königin erfolgt dann durch ein Wahlkollegium, dessen Zusammensetzung vom Rheingauer Weinbauverband bestimmt wird. Die Bewerberin mit der höchsten Stimmenanzahl wird zur Königin gewählt, die zweit- bzw. drittplazierten werden zu ihren Stellvertreterinnen, den sogenannten Prinzessinnen, bestimmt. Die Siegerin stellt sich anschließend der Wahl zur Deutschen Weinkönigin.

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