

Ins
Leben gerufen wurden die Weinversteigerungen von den größeren,
meist adligen Weingütern und Domänen im Rheingau, um die Absatzwege
für den Wein zu bereichern.
Der Herzog von Nassau, in der Nachfolge der Eberbacher Zisterzienser,
größter Weingutsbesitzer im Rheingau, ließ 1806 erstmalig
in Kloster Eberbach Weine aus den jüngsten Jahrgängen faßweise
versteigern - nach erfolgreichen Vorläufen im Mai 1804 in Eltville
und Hattenheim. Es wurde dann üblich, am Sitz der Gutsbetriebe
fast die gesamte Ernte eines Jahres auszubieten und Faß für
Faß gegen Höchstgebot an den Handel zu verkaufen.
Überlieferte Kaufabschlüsse aus vergangenen Zeiten geben Zeugnis von enormen Erlösen für die Steigweine der angesehenen Güter. Bei überragenden Geboten für die kostbaren Jahrgangsweine, etwa 1911er Trockenbeerenauslese, verloren selbst die Herren Weinkommissionäre ihre geschäftliche Contenance, erhoben sich von ihren Plätzen, jubelten hüteschwenkend dem Edelwein und seinem Erzeuger zu. Mit "Hut-ab-Wein", bezeichneten die Rheingauer anerkennend solche preis- und qualitätsstolzen Superweine.
Auch in jüngster Zeit erreichten manche Weine Höchstpreise. So wechselte eine Flasche 1735er Johannisberger Riesling vom Domänenweingut Schloß Schönborn bei der Versteigerung am 14.11.1987 für 53.000 DM den Besitzer.
Waren die Versteigerungen früher ein wesentliches Marktelement um die gesamte Ernte zu verkaufen - so haben sie sich heute und für die Zukunft einen besonderen Stellenwert als exklusiver "Markt" für erlesene Spezialitäten und Raritäten erworben.