Rheingauer Zehnthöfe

Zehnthof im Rheingau

Es waren vor allem die Zisterzienser-Mönche im Kloster Eberbach, die dem Rheingauer Weinbau schon früh eine besondere Richtung verliehen und die Vorteile des Rheingauer Standortes erkannt und gefördert hatten. Bis heute sind immerhin über ein Dutzend Zehnthöfe und ebensoviele Klosterhöfe im Rheingau erhalten und bekannt, oft ist hier heute eine Gaststätte heimisch. Und doch ist das nur ein Bruchteil der ehemals vorhandenen Höfe. Allein in Hochheim soll es über 20 gegeben haben.

Der "Zehnte" ist eine Entwicklung aus alttestamentlichen Vorschriften, die vom Christentum übernommen wurden. Die Grundidee war, dass Gott der Eigentümer des Landes ist und der Zehnte Teil eine Art Pacht oder Anerkennungsgebühr seitens der bewirtschaftenden Menschen ist. Vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert diente der Zehnte der Gestaltung des geistlichen Lebens und der Verwaltung mit ihren Kosten. Durch Schuldverschreibungen konnte er aber auch in private Hände gelangen, wie unter anderen auch an die Familie von Gutenberg in Eltville. Die Zehnthöfe waren also Finanzämter zur Erhebung der Naturalsteuer.

An der Spitze der Zehntberechtigten im Rheingau standen die beiden Mainzer Stifte St. Peter und St. Victor und das Domkapitel. Die Aufteilung einer Gemarkung ist zum Beispiel eindrucksvoll wiedergegeben in der Wallufer Flurkarte von 1751. Obwohl die Rheingauer Winzer die Leibeigenschaft nicht kannten, sondern nur Gott und dem "Herrn zu Mentze", dem Mainzer Bischof, hatten Adel und Klöster, die immerhin 40 Prozent des Landes bebauten, das Privileg der Zehntfreiheit. Die Ablösung des Zehnten in einer Summe nahm das Herzogtum Nassau um 1840 vor durch über 30 Jahre laufende Ratenzahlungen. Der Zehnte wurde also eigentlich nicht abgeschafft, sondern durch andere Abgaben ersetzt.