Hattenheimer Fastnachtszug am 10.02.2018 ab 14.11 Uhr

07.02.2018

In einer bunten Mischung von Wagen und Fußgruppen wird sich der närrische Zug wieder durch die Hattenheimer Straßen schlängeln, so dass mit Verkehrsbehinderungen gerechnet werden muss, wegen denen der Veranstalter um Verständnis bittet. Aus Sicherheitsgründen bleibt während der gesamten Zeit des Fastnachtszuges der Bahnübergang Waldbachstraße geschlossen.

Die Zugstrecke wurde in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden nochmals gegenüber dem Vorjahr verändert. Nach wie vor läuft der Zug nur nördlich der Bahnlinie. Die Aufstellung des Zuges erfolgt in der verlängerten Waldbachstraße vom Friedhof aus in Richtung Ortslage. Von dort führt die Zugstrecke dann die Waldbachstraße weiter bis zur Lehnstraße. Der weitere Zugverlauf ist dann Lehnstraße, Hallgartener Straße, Neustraße und Bergweg und wieder in die Waldbachstraße. Diese geht es dann wieder weiter entlang bis zur Lehnstraße, wo dann das Zugende sein wird und der Zug sich auflöst.

Die Anwohner an den oben genannten Straßen werden gebeten, ihre Fahrzeuge dort nicht abzustellen, damit der Zugverlauf nicht gehindert wird und insbesondere auch die angeordneten Halteverbote zu beachten. Des weiteren wird um ein närrisches Schmücken der Häuser gebeten. Nach dem Zug wird dann auf Kosten des Veranstalters eine Straßenreinigung durchgeführt werden.

Gerade zur Verhinderung von den Problemen des vergangenen Jahres ist die Zahl der aufgestellten Toiletten verdoppelt worden und auch bestimmte Freiflächen sind extra mit Bauzäunen abgesperrt und gesichert.

Zur Finanzierung der Kosten des Fastnachtszuges wird auch in diesem Jahr wieder eine Tombola mit attraktiven Preisen durchgeführt. Lose können noch während des Zuges erworben werden und die Preise werden dann am 17.02.2018 in der Hattenheimer Burg ausgegeben werden. Auf den Ausgabetermin wird noch einmal gesondert hingewiesen werden.

Auf Bitten der Ordnungsbehörden werden Zugteilnehmer darauf hingewiesen, dass das Mitfahren auf Ladeflächen der Wagen und Anhänger nur während des Zuges selbst gestattet ist. Bei der Anfahrt dürfen keine Personen auf Ladeflächen und Anhängern mitfahren.

Des weiteren hat die Stadt Eltville rund um das Bahnhofsgelände einschließlich der Eisenbahnstraße eine sogenannte Alkoholverbotszone für die Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr angeordnet, in der der Konsum von alkoholischen Getränken untersagt ist. Damit soll Alkoholexzessen von Jugendlichen vorgebeugt werden. Die Durchsetzung dieser Alkoholverbotszone wird durch die Polizei mit Unterstützung von privaten Sicherheitsmitarbeitern erfolgen. Letztere werden auch für die Sicherung der Bahnanlage eingesetzt werden.

Vor, während und nach dem Zug steht insbesondere die Hattenheimer Burg als Anlaufstelle zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es Getränke- bzw. Verpflegungsstände in der Waldbachstraße und im Bereich Hallgartener Straße/Neustraße. Im Burggelände werden dann bis in die Nacht hinein der Gesangverein Hattenheim und der SSV Hattenheim weiter für Unterhaltung sowie Speis und Trank sorgen, so dass nach dem Ende des Zuges niemand nach Hause gehen muss. Auch schon während des Zuges ist die Hattenheimer Burg mit ihren Ständen geöffnet.

www.rheingau.de/veranstaltungen/feste/fastnachtumzug-hattenheim

Ein Bericht von Matthias Hannes vom 07.02.2018.

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